§1 Geltung
(1) Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit Ihnen über die von uns angebotenen Waren schließen.
(2) Unser Verkaufspersonal ist nicht berechtigt, mündliche Vereinbarungen mit Ihnen im Zusammenhang mit dem Vertrag zu treffen, die von dem Bestellformular oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
(1) In Prospekten, Anzeigen und anderem Werbematerial enthaltene Angebote und Preisangaben sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Mit der Bestellung der Ware geben Sie ein verbindliches Vertragsangebot ab, an das Sie drei Wochen ab Abgabe der Bestellung gebunden sind.
(3) Die Annahme durch uns erfolgt entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung), durch Annahme von Vorauszahlungen auf den Kauf- preis oder durch Zustellung der bestellten Ware. Das Vertragsangebot gilt auch als angenommen, wenn wir vor Ablauf der Dreiwochenfrist das Vertragsangebot nicht schriftlich abgelehnt haben. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt, zu dem unsere Annahme bzw. Ablehnung Ihnen zugeht.
§ 3 Preise
(1) Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein und gelten, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, bei Abholung ab unserem Lager. Liefer- und Versand- kosten sind in unseren Preisen enthalten.
(2) Kosten für über den Kauf- vertragsgegenstand hinausgehende zusätzlich vereinbarte Leistungen (z.B. Dekorations- und Verblendungs- arbeiten) werden gesondert in Rechnung gestellt und sind bei Abnahme zu bezahlen.
(3) Eine Aufrechnung Ihrerseits ist nur mit Forderungen möglich, die von uns anerkannt, rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind oder als Mängelrüge oder Gegenanspruch aus demselben Kaufvertrag geltend gemacht werden. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts sind Sie nur insoweit befugt, als Ihr Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 4 Änderungsvorbehalt
(1) Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster oder Abbildung verkauft.
(2) Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei Vertragsabschluss eine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.
(3) Wird unsererseits aufgrund eines Warenmusters oder einer Abbildung verkauft, so sind Abweichungen hier- von bei der gelieferten Ware zulässig und berechtigen nicht zu Beanstandungen und Ansprüchen uns gegen- über, wenn sie handelsüblich sind, und etwaige vereinbarte Spezifikationen durch die gelieferte Ware eingehalten werden, soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde.
Insbesondere bleiben handelsübliche und zumutbare Farb- und Maserungsabweichungen, die in der Natur der verwendeten Materialien liegen (z.B. bei Holz-, Naturstein-, Glas- und
Elektrogeräte)
§ 5 Montage
(1) Sofern Montageleistungen vereinbart wurden, sind uns die Räumlichkeiten, in denen die Montage erfolgen soll, frei von der Montage beeinflussenden Hindernissen und – sofern eine Decken- oder Wandbefestigung gewünscht ist – mit tragfähigen Decken bzw. Wänden zur Verfügung zu stellen. Wenn unsererseits hinsichtlich der Montage aufzuhängender Einrichtungsgegenstände Bedenken wegen der Tragfähigkeit oder Eignung bestehen, werden wir Ihnen dies vor der Montage mitteilen.
(2) Unser Team ist nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über die zwischen uns vertraglich vereinbarten Leistungsverpflichtungen hin- ausgehen. Werden solche Arbeiten auf Ihren Wunsch hin dennoch aus- geführt, wird zwischen uns keinerlei Vertragsverhältnis begründet. Ins- besondere übernehmen wir keinerlei Haftung für derlei eigenmächtige Zusatzarbeiten.
§ 6 Lieferbedingungen / Annahmeverzug / Gefahrübergang
(1) Sofern nicht ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart wurde, sind von uns in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferung und Leistung stets unverbindliche Angaben.
(2) In Fällen höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen oder sonstiger für uns nicht vorhersehbarer, unabwendbarer und schwerwiegender Ereignisse ruht das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien, mit der Folge, dass die Vertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten befreit sind. Dies gilt auch, wenn sich der betroffene Vertragspartner zu diesem Zeitpunkt in Verzug befindet. Sofern möglich, sind die Vertragspflichten den Gegebenheiten nach den Grundsätzen von Treu und Glauben anzupassen.
Wir werden Ihnen eine solche Leistungsverzögerung unverzüglich anzeigen. Sofern derartige Störungen nicht nur von vorübergehender Dauer sind oder die Ware auf absehbare Zeit nicht bei unserem Lieferanten verfügbar ist und unsere Bemühungen um Beschaffung einer gleichartigen Ware vergeblich oder die hiermit verbundenen Kosten für uns unverhältnismäßig sind, besteht ein unverzüglich schriftlich anzuzeigendes Rücktrittsrecht im Hinblick auf die betroffene Ware. Im Falle eines Rücktritts werden wir Ihnen etwaige an uns geleistete Zahlungen unverzüglich erstatten.
Ihre gesetzlichen Rechte wegen Lieferverzugs werden durch die vorstehende Regelung nicht berührt, wobei Sie Schadensersatz nur nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangen können.
(3) Sollten Sie Ihre Mitwirkungspflichten nicht erfüllen, beginnt die Lieferfrist zu dem Zeitpunkt, an dem Sie Ihren Pflichten vollständig nach gekommen sind.
(4) Sollten wir einen fest vereinbarten Liefertermin nicht einhalten, sind Sie verpflichtet, uns schriftlich eine angemessene Nachfrist zu gewähren, die in keinem Fall zwei Wochen unterschreiten darf. Wenn wir die Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, sind Sie berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
(5) Die Lieferung der Waren erfolgt an die von Ihnen angegebene Lieferanschrift. Wird bei Lieferungen ungerechtfertigt die Annahme verweigert, eine falsche Lieferadresse angegeben oder die Ware bei ordnungsgemäßer Auftragsabwicklung unsererseits aus anderen von Ihnen zu vertretenden Gründen nicht angenommen bzw. nicht zugestellt, sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.
Unser Anspruch auf Vertragserfüllung bleibt bestehen. Alternativ können wir vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen.
Aufgrund des Verzugs entstehende Lagerkosten sind von Ihnen zu er setzen.
Als Schadensersatz statt der Leistung können wir pauschal 25 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge verlangen.
Die Pauschale ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen wesentlich höheren oder Sie einen wesentlich geringeren Schaden nachweisen.
(6) Die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Verlusts der gelieferten Ware geht in dem Zeit Punkt auf Sie über, in dem die Ware an Sie ausgeliefert wird oder indem Sie in Annahme oder Schuldnerverzug geraten.
(7) Soweit Ihnen zumutbar, sind wir zu Teillieferungen berechtigt.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor (Vorbehaltsware).
(2) Solange das Eigentum noch nicht übergangen ist, darf die Kaufsache durch Sie weder veräußert werden noch in sonstiger Weise über das Eigentum hieran verfügt werden. Sie sind verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln sowie uns unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außer gerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haften Sie für den uns entstandenen Ausfall. Dies gilt auch für den Fall, wenn der Kaufgegenstand für einen Dritten bestimmt ist. Der Dritte ist durch Sie auf den Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen.
(3) Verhalten Sie sich vertragswidrig, insbesondere bei Zahlungsverzug, sofern Sie unrichtige oder unvollständige Angaben, über die Ihre Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen gemacht haben oder sofern auf Ihrer Seite objektive Zahlungsunfähigkeit besteht, oder Insolvenzantrag gestellt wurde, sind wir berechtigt, vom Ver trag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
Durch diese Regelung werden unsere weitergehenden Ansprüche auf Ersatz des Verzugsschadens nicht berührt.
§ 8 Gewährleistung
(1) Wir haften bei Vorliegen eines Mangels nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Wir übernehmen ausdrücklich keine Haftung für Mängel, die von Ihnen zu vertreten sind, so etwa durch ungeeignete oder unsachgemäße Lagerung, Aufstellung oder Pflege sowie für Schäden durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, intensive Bestrahlung mit Sonnen- oder Kunstlicht oder sonstige Temperatur- und Witterungseinflüsse, soweit der Kaufgegenstand nicht auf diese Einflüsse ausgerichtet ist (wie etwa witterungsbeständige Gartenmöbel).
§ 10 Haftung
(1) Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahr- lässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen. Diese Einschränkung gilt nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit unserer Vertragspartner, Ansprüche wegen der Verletzung von Kardinalpflichten,
d.h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB).
Wird eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, so ist unsere Haftung, sowie die Haftung unserer Erfüllungsgehilfen, auf vorherseh- bare und vertragstypische Schäden begrenzt.
(2) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(3) Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
§ 11 Erfüllungsort / Vertragssprache / Rechtswahl / Sonstiges
(1) Sofern sich aus dem Vertrag oder aus den gesetzlichen Vorschriften nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungs- und Zahlungsort.
(2) Die Vertragssprache ist deutsch.
(3) Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht mit Ausnahme der Bestimmun- gen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Von dieser Rechtswahl ausgenommen sind – sofern auf den Vertrag anwendbar – innerhalb der Europäischen Union die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes Ihres gewöhnlichen Aufenthaltsortes, sofern Sie Verbraucher sind.
(4) Verbraucherstreitbeilegung
Die EU-Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist.
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 9 Warenrücknahme
Im Falle eines Rücktritts und / oder der Rücknahme gelieferter Waren haben wir, sofern nicht ausdrücklich eine anderweitige Regelung getroffen wurde, Anspruch auf Ausgleich der Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung nach Maßgabe folgender Regelungen:
(1) Für infolge des Vertrages gemachte Aufwendungen wie Transport und Montagekosten usw. Ersatz in entstandener Höhe.
(2) Für Wertminderung und Gebrauchsüberlassung der gelieferten Waren gelten, sofern kein Verbraucherkreditgeschäft vorliegt, folgende Pauschalsätze:
Für Möbel, mit Ausnahme bei Rücktritt und / oder Rücknahme nach Lieferung ist unmöglich.
Die Pauschale ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen wesentlich höheren oder Sie einen wesentlich geringeren Schaden nachweisen.
(3) Die Ziffern (1) und (2) gelten nicht für die Rückabwicklung des Vertrages infolge wirksamen Rücktritts nach erfolgloser Nacherfüllung sowie für die Fälle des Widerrufs und dem damit verbundenen uneingeschränkten Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen nach den §§ 355 ff. BGB.
Widerrufsbelehrung
Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht, da die von uns gelieferten Küchen individuell nach Kundenspezifikationen geplant und gefertigt werden und eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind.
Mit Unterzeichnung des Vertrages bestätigt der Kunde, dass er auf sein Widerrufsrecht ausdrücklich verzichtet, da es sich um eine Sonderanfertigung handelt.
- Wenn die Küche individuell geplant oder maßgefertigt ist:
➡️ NEIN, der Kunde darf nicht einfach stornieren, weil:
• Das Widerrufsrecht ist gesetzlich ausgeschlossen, wenn die Ware nach Kundenspezifikation angefertigt wurde (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).
Beispiel:
Eine Einbauküche wird mit individuellen Maßen, Farben, Geräten, Arbeitsplatten, Zuschnitten etc. geplant und bestellt → kein Rücktritts- oder Widerrufsrecht.
➡️ Ein Rücktritt ist nur möglich, wenn:
• der Verkäufer in Verzug ist,
• oder es schwerwiegende Vertragsverstöße gibt,
• oder einvernehmlich eine Stornierungsvereinbarung getroffen wird (z. B. gegen Stornogebühr).
✅ Was du als Küchenstudio tun solltest:
- In AGB und Vertrag klar Regeln:
o „Stornierung ausgeschlossen bei individuell geplanter Küche.“
o „Widerrufsrecht entfällt gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB.“ - Kunde soll Vertrag & AGB unterschreiben.
- Optional: Stornogebühr vereinbaren
- 25 % bei Rücktritt nach Planung und Vertragsunterschreibung
- 60 % bei laufender Produktion nach der Küche Bestellung
📌 Beispiel-Formulierung für eure AGB / Verträge:
„Ein Rücktritt vom Vertrag ist ausgeschlossen, sofern es sich um eine individuell nach Kundenspezifikation geplante Küche handelt. Dies gilt gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB. Bei einvernehmlicher Vertragsaufhebung kann eine angemessene Stornogebühr erhoben werden.“